top of page

Sprungregeln

1. Die Anweisungen des Personals des Trampolinparks sind für alle Besucher verbindlich und einzuhalten.

 

2. Das Mindestalter für Besucher ist 3 Jahre. Die Nutzung der Trampolinflächen ist für Teilnehmer unter 16 Jahren nur mit

Begleitung oder mit einer gültigen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erlaubt. Für diese Einverständniserklärung ist eine Unterschrift für die Sprungregeln und für die Haftungsausschlussregelung erforderlich.

 

3. Eltern und Begleitpersonen von Kindern und Gruppen haben eine Aufsichtspflicht.

 

4. Die Nutzung aller Objekte im Trampolinpark erfolgt auf eigene Verantwortung. Versuchen Sie nicht, Ihre Fähigkeiten zu

überschreiten und sich selbst und andere Teilnehmer zu gefährden.

 

5. Seien Sie bitte ca. 15 Minuten vor dem Beginn Ihres Termins anwesend um genügend Zeit zum Umziehen und für Vorbereitungen zu haben. Bei Verspätungen kann nur noch die restliche Sprungzeit genutzt werden. Verlängerungen sind gegen Aufpreis möglich, solange sie die Sprungzeiten anderer Besucher nicht einschränken.

 

6. Tragen sie auf den Trampolinflächen keinen Schmuck und achten Sie darauf, vor dem Betreten des Parks, Ihre Hosentaschen zu leeren.

 

7. Achten Sie auf angemessene und bequeme Kleidung. Vermeiden Sie das Tragen von Gürteln und Kleidungsgegenständen mit Reisverschlüssen. Straßenschuhe sind im Trampolinpark verboten. Es wird empfohlen „Olymp-Jump-Sprungsocken“ anzuziehen um Verletzungsgefahren zu minimieren und um die Trampolinflächen zu schonen.

 

8. Gegenstände sind auf den Trampolinflächen verboten, da diese andere Besucher verletzen könnten. Nehmen Sie keine

Schlüssel, Smartphones, etc. mit auf die Sprungflächen. Brillenträgern wird empfohlen, diese abzusetzen oder Sportbrillen zu tragen.

 

9. Essen und Trinken sind im Trampolinpark und auf den Sprungflächen nicht erlaubt. Bitte deponieren Sie diese in Ihrem

Spind oder im Eingangsbereich. Vermeiden Sie das Kauen von Kaugummi, da dies zu Verletzungen führen kann.

 

10. Die Nutzung von Trampolinflächen in Kombination oder unter Einfluss von Alkohol und/oder anderen Rausch- und Betäubungsmitteln ist strengstens verboten.

 

11. Schwangeren und Menschen mit gesundheitlichen Problemen und/oder Einschränkungen empfiehlt es sich, vor der Nutzung Ihren Arzt zu konsultieren um gesundheitlichen Schäden vorzubeugen und um sich über die Risiken zu informieren.

 

12. Achten Sie beim Nutzen der Trampolinflächen auf andere Besucher und vermeiden Sie Kollisionen. Rennen ist auf und neben den Trampolinflächen nicht erlaubt um Zusammenstöße zu verhindern.

 

13. Schubsen und Drängeln ist im Trampolinpark untersagt. Achten Sie auf einander um sich selbst und anderen Besuchern

einen angenehmen Aufenthalt zu ermöglichen.

 

14. Um die Verletzungsgefahr zu senken, springen Sie immer möglichst in der Mitte der Sprungflächen. Ein zu hoher Sprung

auf den Rand der Sprungflächen oder außerhalb, kann beim falschen Aufkommen zu Verletzungen und Verstauchungen

führen. Verlassen Sie die Sprungflächen in einer langsamen Geschwindigkeit.

 

15. Auf dem Trampolin darf sich immer nur eine Person befinden.

 

16. Das Hochklettern und Hängen an Wenden oder an Sicherheitsnetzen ist untersagt, da hier Verletzungsgefahr besteht.

 

17. Ohne Aufsicht eines Trainers dürfen keine Saltos oder andere akrobatische Elemente durchgeführt werden, da hier erhöh-

te Verletzungsgefahr herrscht. Kopfvoraussprünge sind untersagt.

 

18. Um Übelkeit beim Sprung zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen vor Ihrem Training, ca. zwei Stunden nicht zu essen.

 

19. Vor dem Betreten und der Nutzung des Trampolinparks ist es zwingend notwendig die Grundregeln und die Haftungsaus-

schlusserklärung gelesen zu haben und sich in der Unterschriftenliste einzutragen. Kinder müssen von ihren Begleitpersonen / Aufsichtspersonen in den Grundregeln unterrichtet werden.

bottom of page